AGB

I. Geltungsbereich und Erfüllungsort

  1. Diese AVLB gelten für sämtliche – auch zukünftige – Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der Herz Austria GmbH (nachfolgend „Herz Austria“) und ihren Kunden.
  2. Unternehmer ist, wer ein Rechtsgeschäft im Rahmen seines Unternehmens abschließt (§ 1 UGB). Verbraucher ist, wer kein Unternehmer ist (§ 1 KSchG).
  3. Für Verbraucher gelten vorrangig die zwingenden Bestimmungen des KSchG, des VGG sowie des FAGG. Bestimmungen dieser AVLB, die dem widersprechen, gelten für Verbraucher nur insoweit, als sie gesetzlich zulässig sind.
  4. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Herz Austria stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  5. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen (Lieferung und Zahlung) ist der Sitz von Herz Austria in A-6141 Schönberg/Tirol.

II. Vertragsschluss und Unterlagen

  1. Angebote von Herz Austria sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Herz Austria oder durch die tatsächliche Lieferung der Ware zustande. Bei Online- oder Telefonbestellungen stellt die Bestätigung des Eingangs der Bestellung noch keine Annahme dar.
  3. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von Herz Austria. Sie dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

III. Preise und Versandkosten

  1. Die Preise verstehen sich in Euro. Für Unternehmer gelten sie exklusive Umsatzsteuer ab Werk/Lager, ohne Verpackung und Versicherung.
  2. Bei einem Netto-Auftragswert unter EUR 75,- wird eine Abwicklungsgebühr von EUR 6,- verrechnet.
  3. Versand- und Transportkosten trägt der Kunde, sofern nicht schriftlich eine frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

IV. Zahlungsbedingungen und Terminsverlust

  1. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Terminsverlust (B2B): Gerät ein Unternehmer mit einer Teilzahlung oder einer einzelnen Rechnung auch nur teilweise in Verzug, so tritt Terminsverlust ein. In diesem Fall wird die gesamte noch offene Gesamtforderung (aus sämtlichen Rechnungen und Lieferungen) gegenüber diesem Kunden sofort zur Zahlung fällig.
  3. Bei Zahlungsverzug werden gegenüber Unternehmern Zinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) verrechnet. Gegenüber Verbrauchern gelten 4 % p.a. (§ 1000 ABGB). Zudem ist der Kunde zum Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen sowie notwendiger Kosten zur Rechtsverfolgung verpflichtet.

V. Lieferung und Gefahrenübergang

  1. Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin schriftlich vereinbart wurde.
  2. Höhere Gewalt: Ereignisse wie Streiks, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel oder Pandemien entbinden Herz Austria für deren Dauer von der Lieferpflicht und berechtigen bei dauerhaftem Hindernis zum Rücktritt, ohne dass dem Kunden Schadenersatzansprüche zustehen.
  3. Gefahrenübergang (B2B): Die Gefahr geht auf den Unternehmer über, sobald die Ware den Sitz von Herz Austria verlässt oder dem Frachtführer übergeben wurde (Versendungskauf).
  4. Gefahrenübergang (B2C): Bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit der Ablieferung an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Dritten über.

VI. Untersuchungs- und Rügepflicht (B2B)

  1. Unternehmer haben die Ware nach Ablieferung unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Werktagen, auf Vollständigkeit und Mängel zu untersuchen.
  2. Festgestellte Mängel sind Herz Austria unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel anzuzeigen. Wird die Rüge unterlassen, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 UGB); die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen.

VII. Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrecht

  1. Aufrechnungsverbot (B2B): Dem Unternehmer ist es untersagt, eigene Forderungen gegen Forderungen von Herz Austria aufzurechnen. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung von Herz Austria schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt wurde.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht des Unternehmers wegen behaupteter Mängel oder sonstiger Gegenansprüche wird ausgeschlossen.
  3. Für Verbraucher gilt: Die Aufrechnung ist zulässig im Falle der Zahlungsunfähigkeit von Herz Austria sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder von Herz Austria anerkannt worden sind.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und aller damit verbundenen Kosten und Zinsen Eigentum von Herz Austria.
  2. Erweiterter Vorbehalt (B2B): Der Unternehmer tritt bereits jetzt alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zur Besicherung an Herz Austria ab. Herz Austria nimmt diese Abtretung an. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Abtretung in seinen Büchern zu vermerken (Buchvermerk).
  3. Bei Verarbeitung oder Vermengung erwirbt Herz Austria Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache.

IX. Gewährleistung

  1. Gewährleistungsfrist (B2B): Diese beträgt 12 Monate ab Übergabe. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Unternehmer zu beweisen; die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
  2. Ausschluss Heizelemente (B2B): Heizelemente (z.B. Heizpatronen udgl.) gelten aufgrund ihrer Beschaffenheit und Belastung als reine Verschleißteile. Eine Gewährleistung für Heizelemente ist im unternehmerischen Verkehr gänzlich ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel bestand nachweislich bereits bei der ersten Inbetriebnahme und wurde sofort gerügt.
  3. Haftungsausschluss bei unsachgemäßer Handhabung: Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Mängel auf unsachgemäße Montage, fehlerhafte Inbetriebsetzung, unsachgemäße Verwendung, Missachtung von Bedienungs- oder Wartungsanleitungen, Überbeanspruchung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.
  4. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach dem VGG (2 Jahre Gewährleistung). Der unter Abs. 2 genannte Ausschluss gilt für Verbraucher nur insoweit, als es sich um gewöhnliche Abnutzung handelt.
  5. Herz Austria leistet nach ihrer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.

X. Haftungsbeschränkung

  1. Herz Austria haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder krasser Grobfahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (außer bei Personenschäden gegenüber Verbrauchern) ist ausgeschlossen.
  2. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung zudem auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, mittelbare Schäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

XI. Widerrufsrecht (B2C)

  1. Verbraucher haben bei Fernabsatzgeschäften das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Erhalts der Ware.
  2. Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung per E-Mail oder Post. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher.
  3. Ein Muster-Widerrufsformular befindet sich im Anhang zu diesen AVLB.
  4. Kein Widerrufsrecht bei Sonderanfertigungen: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (Sonderanfertigungen).

XII. Warenrückgabe (B2B)

  1. Eine Rückgabe von Waren durch Unternehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Herz Austria zulässig.
  2. Im Falle einer einvernehmlich vereinbarten Rücknahme und bei frachtfreier Rücksendung wird der Warenwert abzüglich einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 15 % gutgeschrieben.
  3. Diese Regelung gilt ausschließlich für Unternehmer. Für Verbraucher gelten hinsichtlich Rücktritt und Rückgabe ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Widerrufsrecht gemäß Punkt XI.

XIII. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Gerichtsstand (B2B): Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das am Sitz von Herz Austria sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
  3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände gemäß § 14 KSchG.

XIV. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AVLB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt.

ANHANG: Muster-Widerrufsformular (B2C)

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An: Herz Austria GmbH
Gleinser Weg 27
A-6141 Schönberg/Tirol
E-Mail: herz.schoenberg@herz-gmbh.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*)/erhalten am (*): ________________________________

Name des/der Verbraucher(s): ________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
________________________________

Datum: __________________________

(*) Unzutreffendes streichen.